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Aufruf zur Teilnahme am IHK-Schulpreis
Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin vergibt jährlich den IHK-Schulpreis. Schulen haben damit die Chance, ihre Ideen und Projekte vorzustellen und publik zu machen, um sich am Schulpreis zu beteiligen.
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Praxisorientiertes und realitätsnahes Lernen ermöglichen in besonderer Weise, bei Schülerinnen und Schülern das Verständnis für ökonomische wirtschaftliche Zusammenhänge und wirtschaftsbezogenes Handeln zu wecken.
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An zahlreichen Schulen gibt es bereits engagierte Projekte zur Vermittlung von wirtschaftlichem Wissen. Die IHK zu Schwerin unterstützt diese Bemühungen aktiv mit der jährlichen Vergabe des IHK-Schulpreises.
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Alle Modalitäten zum IHK-Schulpreis im Detail
Wettbewerbskriterien
Dotierung der Preise
Teilnahmeberechtigung
Wettbewerbskriterien
Der IHK-Schulpreis richtet sich an Schulen, die allein oder in Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen innovative Methoden entwickeln und zukunftsweisende Projekte durchführen, um damit zur Entwicklung und Schärfung ihres Schulprogramms und Schulprofils beizutragen.
Hierzu zählen u.a. Projekte zur Förderung der Berufsorientierung, Ansätze zur Integration grundlegender ökonomischer Bildung in den Unterricht, Schülerfirmen sowie weitere innovative Ideen. Die Beiträge sollen den Zugang von Schülerinnen und Schülern zur Berufswelt fördern und zudem die Anforderungen eines von Globalität bestimmten Strukturwandels in Wirtschaft und Gesellschaft aufzeigen.
Die Projekte werden nach folgenden Kriterien bewertet:
innovativer Ansatz/Beispielcharakter
Eigenengagement der Schüler
Fachlicher Informationswert für Schüler
Ergebnis der Umsetzung
Dokumentation des Projektes
Eine unabhängige Jury, zusammengesetzt aus Repräsentanten der Schulpraxis, der Schulverwaltung, der kammerzugehörigen Unternehmen und der IHK zu Schwerin wird über die Vergabe des Preises entscheiden.

Dotierung der Preise
Der IHK-Schulpreis wird in drei Stufen vergeben und ist wie folgt dotiert:
1. Preis 1.500,00 €
2. Preis 1.000,00 €
3. Preis 500,00 €
Der Erstplatzierte des Wettbewerbes nimmt dann am Wettbewerb um den norddeutschen IHK-Schulpreis der Arbeitsgemeinschaft Bildung & Medien der Industrie- und Handelskammern der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein teil.

Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Formen sowie Jahrgangsstufen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Bezirkes der IHK zu Schwerin. Die Anzahl der Beiträge pro Schule ist nicht limitiert.
Anmeldung
In der Anmeldung sind anzugeben:
Name der Schule
Name der Lehrerin/ des Lehres/ der Projektbegleitung
Anschrift der Schule
Titel/ Thema/ Gegenstand des Beitrages
Schulform
Klassenstufe / Jahrgangsstufe
Erläuterungen / Bemerkungen
Einzureichen sind:
Zusammenfassung des Projektes auf einer DIN-A4-Seite nach folgender Gliederung:
- Zielsetzung
- Durchführung
- Ergebnis
Darstellung des Vorhabens:
- Projektbeschreibung in schriftlicher Form oder als CD-Rom sowie vorhandene
Präsentationen, Fotos oder Produkte.
Bei Unikaten können diese als Kopien oder deren Fotos eingesandt werden
(bitte jeweils in fünffacher Ausführung).
Jeder dieser Beiträge ist gesondert mit dem Namen der Schule zu versehen.
Die eingereichten Beiträge gehen in den Besitz der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin über und können zum Zwecke der Präsentation in nichtöffentlichen und nichtkommerziellen Veranstaltungen verwendet werden.

Preisträger 2011
www.bm.ihk.de Überblick der norddeutschen Preisträger der vergangenen Jahre
Ansprechpartnerin in der IHK zu Schwerin:
Jana Horn
Tel.: 0385 5103-443
E-Mail: horn@schwerin.ihk.de

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