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Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
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Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH) dienen dazu, den Erfolg einer betrieblichen Berufsausbildung durch Förderunterricht und sozialpädagogische Begleitung zu sichern.
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Die Leistung zielt darauf ab, Jugendlichen, die besonderer Hilfen bedürfen, durch Förderung des Erlernens von Fachtheorie, Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten sowie durch sozialpädagogische Begleitung, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen zu ermöglichen.
Zielgruppe für Ausbildungsbegleitende Hilfen
Die Zielgruppe an die sich AbH richtet, sind Jugendliche, deren betrieblicher Ausbildungserfolg nicht gewährleistet erscheint. Die ausbildungsbegleitenden Hilfen wurden von der Agentur für Arbeit eingerichtet, um den hohen Zahlen von Ausbildungsabbrüchen und nicht bestandener Abschlussprüfungen entgegenzuwirken. Gründe für Abbruch oder nicht bestandene Prüfungen können sein, dass Jugendliche sich den Anforderungen, insbesondere im theoretischen Bereich nicht gewachsen fühlen, dass sprachliche Defizite oder Probleme im sozialen Umfeld vorliegen oder dass individuelle Probleme den Lern- und Ausbildungserfolg beeinträchtigen. Ausbildungsbegleitende Hilfen müssen über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen.
Förderplan und Förderschwerpunkte
Über einen Förderplan werden nach einem eingehenden Gespräch mit jedem/jeder Auszubildenden individuelle Förderschwerpunkte herausgearbeitet. Im Stützunterricht werden dann die fachtheoretischen Defizite der Berufsschulinhalte aufgearbeitet. Individuelle Lücken in Mathematik, Deutsch, Sozialkunde können geschlossen werden. Auf Abschlussprüfungen wird durch gezielte Lernangebote und Zusatzangebote z.B. durch Prüfungstraining vorbereitet. Zusätzlich können individuelle Gesprächsangebote, Lernhilfen und Einzelfallhilfen in Anspruch genommen werden. Durch eine enge Zusammenarbeit der AbH-Kräfte mit den Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben sowie durch die Arbeit mit den Förderplänen sollen Lernschritte und Lernerfolge festgestellt werden.
Förderzeitraum
Die Förderung kann, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, bereits zu Beginn und auch für die gesamte Zeit der Ausbildung in Anspruch genommen werden. Der reguläre Förderzeitraum beträgt jeweils ein Jahr und wird im Bedarfsfall verlängert. Der Stützunterricht findet in kleinen Gruppen statt. Die Unterrichtsdauer beträgt mindestens drei und maximal acht Schulstunden pro Woche. Der Unterricht findet außerhalb der betrieblichen Arbeitszeit bei einem AbH-Träger statt. Die AbH-Förderung wird von Fachlehrern/innen und Sozialpädagogen/innen erteilt.
Beantragung
Ausbildungsbetriebe und Auszubildende können ausbildungsbegleitende Hilfen bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder bei einem AbH-Träger beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen die Kosten. Gefördert werden Auszubildende, deren betriebliche Ausbildung, gemessen an den bisherigen Erkenntnissen über den Ausbildungsverlauf oder aufgrund sozialer Schwierigkeiten zu scheitern droht. Voraussetzungen für AbH sind der betriebliche Ausbildungsvertrag sowie eine Erklärung des Ausbildungsbetriebes über eine enge Zusammenarbeit mit dem AbH-Träger.
Ansprechpartner:
Dipl. Ing. Peter Todt
Tel.: 0385 5103-401
Fax: 0385 5103-999
e-mail: todt@schwerin.ihk.de
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