|
Ausbildungsberatung
Die Ausbildungsberatung der an der Ausbildung unmittelbar Beteiligten (Unternehmen, Ausbilder und Auszubildende) erfolgt durch die Ausbildungsberater der IHK zu Schwerin.
Dir Beratung der Unternehmen umfasst die Einschätzung der Ausbildungsmöglichkeiten nach Berufsbildern, die Besichtigung der Art und Einrichtung der Ausbildungsstätten sowie die Überprüfung der persönlichen und fachlichen Eignung der Ausbildenden und der Ausbilder.
Schwerpunkte sind Fragen zum Vertragsrecht und zur Ordnung der Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz sowie inhaltliche, didaktische und methodisch-organisatorische Fragen der praktischen Ausbildung.
Die Beratung Auszubildender erstreckt sich vor allem auf die inhaltlichen, rechtlichen und organisatorischen Gegebenheiten ihrer beruflichen Ausbildung.
Gesetzliche Grundlagen der Beratungen sind u. a. das Berufsbildungsgesetz, die Ausbildungsverordnungen der jeweiligen Ausbildungsberufe, das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie einschlägige tarifliche Regelungen. Einbezogen in die Ausbildungsberatung werden u. a. Fragen zur Ausbildungsplatzförderungsrichtlinie, der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) und der Errichtung und Betreuung der Verbundausbildung.
Berufsbildungsgesetz
Ansprechpartnerin:
Marina Liero
Tel.: 0385 5103-402
email: liero@schwerin.ihk.de
|