HOME
16.05.2012 Presse | Veranstaltungen | Publikationen/Shop | SiteMap | Wir über uns | Kontakt
Home
IHK-Service
Standortpolitik
Aus- und Weiterbildung
Aktuelle Informationen
Berufsausbildung
IHK-Lehrstellenbörse
IHK-Prüfungen
IHK-Bildungszentrum
Angebote für Schulen und Schüler
Mobilität - Auslandsaufenthalte für Auszubildende
Weiterbildung
Archiv
International
Existenzgründung & Unternehmensförderung
Innovation und Umwelt
Recht und Steuern
Börsen
Statistiken
Medien & Kommunikation



IHK Bildungszentrum

Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern

Wirtschaftsjunioren

Aus- und Weiterbildung

Ausbildungsbonus, Einstiegsqualifizierung,
ausbildungsbegleitende Hilfen, SGB III, Insolvenzlehrlinge

Nach den Beschlüssen des Bundestags und des Bundesrats sind die Änderungen beim Ausbildungsbonus und bei den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) am 21. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Änderungen beim Ausbildungsbonus sind am 22. Juli 2009 in Kraft getreten; die Änderungen bei den abH sind am 1. August 2009 in Kraft getreten.

Die Änderungen beim Ausbildungsbonus und bei den ausbildungsbegleitenden Hilfen sind im Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze enthalten. Dieses Änderungsgesetz ist im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2009, Teil I, Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 21. Juli 2009, veröffentlicht worden.

· Änderungen beim Ausbildungsbonus: Artikel 2 Nr. 7
· Änderungen bei den ausbildungsbegleitenden Hilfen: Artikel 2b Nr. 6 bis 8.

Im Rahmen dieses Artikelgesetzes wurden die Kriterien zur Anwendung des Ausbildungsbonus bei der Vermittlung von Auszubildenden aus insolventen Betrieben geändert (S. 11 und 12 der oben genannten Bundestagsdrucksache 16/13424):

1. Es entfällt die Voraussetzung, dass Auszubildende aus insolventen Betrieben
    individuelle Vermittlungshemmnisse aufweisen müssen.
2. Es entfällt das Zusätzlichkeitskriterium, d.h. der Betrieb, der Auszubildende
    aus insolventen Betrieben aufnimmt, muss damit nicht zusätzlich, also mehr
    als im Durchschnitt der letzten drei Jahre, ausbilden.

Damit besteht künftig bundesweit die Möglichkeit, die Übernahme von Lehrlingen aus insolventen Betrieben finanziell zu fördern. Die Entscheidung, ob Betriebe bei Aufnahme von Auszubildenden aus insolventen Betrieben finanziell mit dem Ausbildungsbonus gefördert werden, liegt weiterhin im Ermessen der Arbeitsagenturen und ist keine Pflichtleistung.

Zudem hat der Bundestag beschlossen, dass Jugendliche künftig auch bereits im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung mit ausbildungsbegleitenden Hilfen unterstützt werden können. Sie finden die betreffenden Änderungen auf den Seiten 13 und 14 der oben genannten Bundestagsdrucksache 16/13424

  Leseversion des Gesetzes


Ansprechpartner:
Dipl. Ing. Peter Todt
Tel.: 0385 5103-401
Fax: 0385 5103-999
e-mail: todt@schwerin.ihk.de

Impressum Druckversion  
suche

 

Deutscher Industrie- und Handelskammertag Die deutschen Auslandshandelskammern Industrie- und Handelskammern