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Zuschuss zur Vergütung von Einstiegsqualifizierungen
Rückwirkend für alle Einstiegsqualifizierungen, die ab 1. August 2010 begonnen haben, wurde der maximal mögliche Zuschuss von 212 auf 216 Euro monatlich angehoben. Auf dieser Grundlage erhöht sich ebenfalls der pauschalisierte Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag von 106 auf 108 Euro monatlich. Bitte beachten Sie die Änderungen bei künftigen Verträgen.
Hintergrund der Erhöhung ist das 23. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG).
§ 235 b Einstiegsqualifizierung
Ansprechpartner:
Heidrun Lehnert
Mobilitätsberatung
Tel.: 0385 5103-441
Fax: 0385 5103-9441
E-mail: lehnert@schwerin.ihk.de
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