Die Rechtsgrundlagen des Prüfungsgeschehens in der beruflichen Fortbildung sind der § 56 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sowie für die jeweiligen Prüfungen geltenden Rechtsvorschriften der IHKs und Rechtsverordnungen des Bundes.
Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin prüft schwerpunktmäßig in den folgenden Fortbildungsprüfungen: