HOME
08.02.2012 Presse | Veranstaltungen | Publikationen/Shop | SiteMap | Wir über uns | Kontakt
Home
IHK-Service
Standortpolitik
Aus- und Weiterbildung
Aktuelle Informationen
Berufsausbildung
IHK-Lehrstellenbörse
IHK-Bildungszentrum
IHK-Prüfungen
Angebote für Schulen und Schüler
Mobilität - Auslandsaufenthalte für Auszubildende
Weiterbildung
International
Starthilfe und Unternehmensförderung
Innovation und Umwelt
Recht und Steuern
Börsen
Statistiken
Medien & Kommunikation



IHK Bildungszentrum

Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern

Wirtschaftsjunioren

Aus- und Weiterbildung

Wirtschaftsfachwirt

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin“ erlassen. Sie wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008, Teil I Nr. 38, Seite 1752 ff. veröffentlicht und ist seit 1. September 2008 in Kraft.

Ziel der mit einer bundesweit einheitlichen Abschlussprüfung abschließenden Weiterbildung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt / zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin, in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen zu können und damit die Befähigung,

  betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens
    zu erkennen, zu analysieren und einer Lösung zuzuführen;

  Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter
    Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung
    eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen;

  anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation
    Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu
    moderieren und zu kontrollieren.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin“. Mit dieser bundesweit einheitlichen Verordnung erfüllt sich die Nachfrage vieler Interessenten aus kaufmännischen und verwaltenden Berufen nach einem beruflichen Aufstieg.

Die Zulassungsbedingungen lassen hier weitaus mehr Spielraum zu als bei bekannten sehr spezialisierten Fachwirten oder Fachkaufleuten. Wer einen kaufmännischen oder verwaltenden Berufsabschluss und Berufspraxis von mindestens drei Jahre bis zum Zeitpunkt der letzten Prüfungsleistung nachweisen kann, erhält die Zulassung zur Prüfung.

Der bundesweit einheitliche Rahmenplan mit Lernzielen bildet die Grundlage. Prüfungsrelevante Schwerpunkte sind

„Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ wie
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
und
„Handlungsspezifische Qualifikationen“ wie
- Betriebliches Management
- Investition
- Finanzierung
- betriebliches Rechnungswesen
- Controlling
- Logistik
- Marketing und Vertrieb
- Führung und Zusammenarbeit.

Das Prüfverfahren wird in Teilprüfungen vorbereitet und angeboten.


Ansprechpartner:
Mathias Schmidt
Tel.: 0385 5103-411
Fax: 0385 5103-9411
e-mail: schmidt@schwerin.ihk.de

Impressum Druckversion  
suche

 

Deutscher Industrie- und Handelskammertag Die deutschen Auslandshandelskammern Industrie- und Handelskammern