HOME
08.02.2012 Presse | Veranstaltungen | Publikationen/Shop | SiteMap | Wir über uns | Kontakt
Home
IHK-Service
Standortpolitik
Aus- und Weiterbildung
International
Starthilfe und Unternehmensförderung
Innovation und Umwelt
Aktuelles
IHK-Jahresthema 2012
Energie und Umweltschutz
Innovations- und Technologieberatung
Wirtschafts- und Wissenschaftstransfer
Recht und Steuern
Börsen
Statistiken
Medien & Kommunikation



IHK Bildungszentrum

Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern

Wirtschaftsjunioren

Innovation und Umwelt

Kompromiss zur Absenkung der Vergütungen für Photovoltaik im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefunden

Bundesrat und Bundestag haben dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Demnach tritt die Kürzung der Photovoltaikförderung in voller Höhe erst zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft - drei Monate später als geplant. Rückwirkend zum 1. Juli werden allerdings bereits deutliche Kürzungen wirksam.

Ab 1. Juli erhalten neu in Betrieb genommene Anlagen zur Erzeugung von Photovoltaik auf Hausdächern 13 Prozent, auf Freiflächen 12 Prozent und auf Konversionsflächen (z. B. ehemalige Militäranlagen, Mülldeponien) 8 Prozent weniger Einspeisevergütung. Ab 1. Oktober werden die Vergütungssätze um weitere 3 Prozentpunkte abgesenkt. Nicht geändert wurde die Neuregelung, dass Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen aus der EEG-Förderung herausfallen.


Ansprechpartner:
Thomas Lust
Dipl.-Lehrer
Tel.: 0385 5103-308
Fax: 0385 5103-9308
email: lust@schwerin.ihk.de

Impressum Druckversion  
suche

 

Deutscher Industrie- und Handelskammertag Die deutschen Auslandshandelskammern Industrie- und Handelskammern