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Kompromiss zur Absenkung der Vergütungen für Photovoltaik im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefunden
Bundesrat und Bundestag haben dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Demnach tritt die Kürzung der Photovoltaikförderung in voller Höhe erst zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft - drei Monate später als geplant. Rückwirkend zum 1. Juli werden allerdings bereits deutliche Kürzungen wirksam.
Ab 1. Juli erhalten neu in Betrieb genommene Anlagen zur Erzeugung von Photovoltaik auf Hausdächern 13 Prozent, auf Freiflächen 12 Prozent und auf Konversionsflächen (z. B. ehemalige Militäranlagen, Mülldeponien) 8 Prozent weniger Einspeisevergütung. Ab 1. Oktober werden die Vergütungssätze um weitere 3 Prozentpunkte abgesenkt. Nicht geändert wurde die Neuregelung, dass Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen aus der EEG-Förderung herausfallen.
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Thomas Lust
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