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Elektronisches Abfallnachweisverfahren

Zum 1. April 2010 wird die elektronische Abwicklung des Nachweisverfahren über die Entsorgung gefährlicher Abfälle zur Pflicht.

Mit der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 26. Oktober 2006 ist es seit Februar 2007 zulässig, das abfallrechtliche Nachweisverfahren auch in elektronischer Form abzuwickeln. Die zur Nachweisführung Verpflichteten sowie die zuständigen Behörden haben demnach die zu übermittelnden elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Dies betrifft insbesondere die elektronischen Nachweiserklärungen und Begleitscheine, aber auch andere beim Abfallnachweisverfahren anfallende Dokumente. Allerdings gibt es Übergangsfristen bis zum 31.03.2010, für die Nutzung der elektronischen Signatur sogar bis zum 31.01.2011.

Zusammen mit den Industrie- und Handelskammern und der DE-CODA GmbH bietet D-TRUST das speziell für kleine und mittelständische Unternehmen entwickelte Startpaket zur Digitalen Signatur an. Je nach Ihren Bedürfnissen können Sie sich bei uns Ihr Startpaket für die Digitale Signatur individuell zusammenstellen.

Auf der DE-CODA-Website wurde eine neue Rubrik zum elektronischen Abfallbegleitschein eingerichtet, mit der grundlegende und aktuelle Informationen zur Verfügung gestellt werden.

  Leitfaden  zur Einführung des eANV für KMU (PDF, 855 KB)
    vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

  Flyer "Das elektronische Abfallnachweisverfahren kommt"
    vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

  Umweltallianz-Mecklenburg-Vorpommern
    Informationen/Vorträge "Das Elektronische Abfallnachweisverfahren" 


Ansprechpartner:
Dipl.-Lehrer Thomas Lust
Tel.: 0385 5103-308
Fax: 0385 5103-9308
email: lust@schwerin.ihk.de

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