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REACH - Die europäische Chemikalienpolitik
Die europäische Chemikalienverordnung, seit dem 1. Juni 2007 in Kraf, regelt, dass alle Chemikalien, auch diejenigen, die schon lange im Verkehr sind, einer Risikoprüfung unterworfen werden.
Bis 2018 wird so der gesamte Bestand der auf dem Markt befindlichen Stoffe von Herstellern und Händlern genauer zu prüfen sein. Müssen Stoffe wegen bestehender Risiken oder wegen des Verzichts auf eine vorgeschriebene Risikoprüfung vom Markt genommen werden, trifft das alle diejenigen, die heute mit diesen Stoffen arbeiten.
Noch haben die betroffenen Unternehmen Zeit, ihre Stoffe vorzuregistrieren. Wer die Frist am 01.12.2008 verpasst, muss sofort registrieren und darf den Stoff bis zur Registrierung nicht mehr herstellen oder in Verkehr bringen. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat am 07.10.2008 einen Zwischenstand der Vorregistrierungen, eine Liste mit 37.768 Stoffen, veröffentlicht.
Die Liste der 37.768 bisher vorregistrierten Stoffe finden Sie >> hier (ECHA-Homepage)
REACH: "Fragen und Antworten"
Online-Lehrgang
Das Bundesumweltamt hat einen Online-Lehrgang (PDF) zum neuen europäischem Chemikalienrecht REACH bereitgestellt. Damit können kleine und mittlere Unternehmen ihre eigene Rolle unter REACH sowie Rechte und Pflichten erkennen, die sich dadurch ergeben. Bebilderte und vertonte Vorträge erläutern in einer Einführung das Gesamtkonzept REACH; es folgen Beispiele aus der betrieblichen Praxis.
Ansprechpartner:
Thomas Lust
Dipl.-Lehrer
Tel.: (03 85) 51 03-308
Fax: (03 85) 51 03-9308
email: lust@schwerin.ihk.de
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