 |
Chemikalien-Klimaschutzverordnung bringt neue Sachkundebescheinigungen
|
Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) informieren über die Details der Sachkunde nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung und halten eine Liste der Anbieter von Lehrgängen und Prüfungen im Bundesgebiet bereit.
Außerdem geben IHKs an Absolventen der IHK-Abschlussprüfung zum Mechatroniker für Kältetechnik automatisch und ohne weitere Prüfung Sachkundebescheinigungen für die Tätigkeit an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen aus.
|

|

|
Darüber hinaus erteilen IHKs vorläufige Sachkundebescheinigungen über den 4. Juli 2009 hinaus für Tätigkeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen wie auch für Tätigkeiten an Brandschutzsystemen und Feuerlöschern, sofern die Antragsteller bereits Erfahrungen auf diesem Gebiet vorweisen können.
Wer mit fluorierten Treibhausgasen arbeitet, braucht nach dem 4. Juli 2009 eine Sachkundebescheinigung, um seine Tätigkeit weiter rechtmäßig ausüben zu dürfen. So sieht es die Chemikalien-Klimaschutzverordnung vor, die auf der europäischen Verordnung über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) beruht. Voraussetzung für den Erwerb einer Sachkundebescheinigung ist in den meisten Fällen das Ablegen einer Sachkundeprüfung, in einem Fall reicht auch das Absolvieren eines Lehrgangs. Betriebe, die Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instandhalten oder die Gase rückgewinnen, sollten ihr Personal daher so schnell wie möglich schulen.
Die Sachkunde der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
(PDF, Broschüre, 12 Seiten, Stand: 01/2011)
Chemikalien-Klimaschutzverordnung (PDF, Stand: 07/2008)
Verordnung über bestimmte fluorierte Treibhausgase (PDF, Stand: 05/2006)
Liste der Anbieter von Lehrgängen und Prüfungen (PDF, Stand: 12/2010)
Ansprechpartner:
Dipl.-Lehrer Thomas Lust
Tel.: 0385 5103-308
Fax: 0385 5103-9308
mail: lust@schwerin.ihk.de
|
 |