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CO2-Emissionshandel

Mit dem Kyoto-Protokoll von 1997 haben sich die Industriestaaten, darunter die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Europäische Union selbst, völkerrechtlich verpflichtet, von 1990 bis 2012 die Emission von Treibhausgasen um 21 % zu reduzieren. Dies soll u.a. erstmals durch die flexiblen Instrumente des Emissionshandels (Art. 17) und projektbezogenen Mechanismen (Joint Implementation (JI) (Art. 6), Clean Development Mechansim (CDM) (Art. 12) erreicht werden.

Infolgedessen ist die Emissionshandlesrichtlinie am 25. Oktober 2003 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten waren danach verpflichtet, zum 1. Januar 2005 einen EU-weiten Emissionshandel einzuführen. Während der ersten Phase von 2005 bis 2007 ist der Emissionshandel beschränkt auf das Treibhausgas CO2. Unter Einbeziehung weiterer Treibhausgase und Wirtschaftsbereiche soll dann in der völkerrechtlich vorgesehenen Phase von 2008 bis 2012 das Reduktionsziel von Kyoto über die EU hinaus erreicht werden.

Deutschland hat damit ein völlig neuen Instruments eingeführt. Bisher war die deutsche Umweltpolitik und das deutsche Umweltrecht geprägt durch einen ordnungsrechtlichen Ansatz. Ökologische Ziele sollten durch genaue gesetzgeberische und behördliche Vorgaben erreicht werden. Der Handel mit CO2-Emissionszertifikaten hingegen soll durch seinen ökonomisch orientierten Ansatz eine flexible und dennoch ökologisch effektive Handhabung der gesetzlichen Verpflichtungen ermöglichen.

Prinzip des Emissionshandels
Der Unternehmer als Anlagenbetreiber hat zwei Optionen: Er kann durch die Einführung moderner Techniken oder Änderung seiner Energieträger seine CO2-Emissionen senken und so der ihm zugeteilten Zahl an Berechtigungen entsprechen oder sogar übererfüllen, d.h. letztere verkaufen. Er kann aber auch seine Emissionsrechte durch den Erwerb zusätzlicher Berechtigungen erweitern und wäre somit nicht verpflichtet, durch eine der obengenannten Maßnahmen seine CO2-Emissionen zu senken. CO2 erhält einen Preis. Die Emission von Treibhausgasen wird folglich dort verringert, wo es am kostengünstigsten ist. Darin liegt die ökonomische Idee dieses neuen umweltpolitischen Instruments.

Nationale Umsetzung - Zuteilungsverordnung 2020 trat am 30. September 2011 in Kraft
Nach Inkrafttreten der Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020) wird die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) in Kürze die 3-monatige Frist veröffentlichen, innerhalb der die emissionshandelspflichtigen Unternehmen bei der DEHSt elektronisch ihre Anträge auf kostenlose Zuteilungen von C02-Emissionsberechtigungen für die gesamte Handelsperiode 2013 bis 2020 stellen müssen.

Emissionshandels-Versteigerungsverordnung am 23.07.09 in Kraft getreten
Von 2010 bis 2012 werden jährlich die rund 40 Mio. Zertifikate versteigert, die den Stromversorgern nicht kostenlos zugeteilt werden. Die zuständige Börse wird noch nach Ausschreibung bestimmt. Die zuständige behördliche Stelle ist die DEHSt. Es wird weder eine Preisuntergrenze noch eine Preisobergrenze gesetzt. Auch andere EU-Mitgliedstaaten können die deutsche Plattform nutzen. Es wird innerhalb der EU mehrere Plattformen und somit keine zentrale Versteigerung durch die EU-Kommission geben.

IHK bietet vorgeschriebene Digitale Signatur an
Anlagenbetreiber und Sachverständige benötigen zur Teilnahme am Emissionshandel zwingend die qualifizierte elektronische Signatur, da das Verfahren ausschließlich elektronisch abgewickelt wird. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat auf ihrer Website veröffentlicht, welche Signaturprodukte für das Verfahren akzeptiert werden (http://www.dehst.de). Darunter ist auch die IHK-Signaturkarte, die sie bei der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin beantragen können.

Die IHK-Signaturkarte ist aber nicht nur für den Emissionshandel einsetzbar. Immer mehr Dienstleistungen und Geschäftsabläufe werden im Internet abgewickelt. Dadurch gewinnt der Sicherheitsaspekt immens an Bedeutung. Geschäftliche und persönliche Daten müssen vor Ausspähen und Manipulation geschützt werden, wenn sie elektronisch übertragen werden. Dies gewährleistet die Digitale_Signatur.

Zuteilungsverordnung 2020

Zuteilungsgesetz 2012

Emissionshandel-Versteigerungsverordnung 2012 (EHVV_2012)

Zuteilungsverordnung 2012

BMU-Lesefassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG)

DEHST-Leitfaden

DECODA-Newsletter zur Digitalen Signatur und zum Emissionshandel


Ansprechpartner:
Dipl.-Lehrer Thomas Lust
Tel.: 0385 5103-308
email: lust@schwerin.ihk.de

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