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Die neue EMAS III Verordnung

Die neue EMAS-Verordnung wurde am 22. Dezember 2009 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie tritt am 11. Januar 2010 in Kraft und muss von diesem Tag an von allen angewendet werden. Registrierte Organisationen bleiben im Register, müssen aber ihr Managementsystem anpassen. Noch nicht möglich sind Registrierungen von Organisationen aus dem Ausland und Registrierungen von deutschen Organisationen unter Einbeziehung ihrer ausländischen Standorte. Dazu muss erst das Verfahrensrecht der Registrierungsstellen international abgestimmt werden.

Das Umweltmanagement- und -betriebsprüfungssystem der EU, wird nach der englischen Bezeichnung "EMAS" (Environmental Management and Audit Scheme) benannt. Die Rechtsgrundlage für dieses System wurde mit der Veröffentlichung der Novelle der EU-Verordnung am 24. April 2001 im Amtsblatt der EU geschaffen. EMAS II trat am 27. April 2001 in Kraft.

Umweltmanagementsysteme dienen dazu, den betrieblichen Umweltschutz nach den Vorgaben einer Norm zu organisieren. EMAS II sieht vor, dass die Unternehmen für ihre Standorte eine Umwelterklärung erstellen und diese von einem zugelassenen unabhängigen Umweltgutachter für gültig erklären lassen müssen.

Die DAU (Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter) ist zuständig für die Zulassung und Beaufsichtigung der Umweltgutachter. Auch der Umweltgutachterausschuss wird in seinen Aufgaben und seiner Zusammensetzung bestätigt. Für die Registrierung der teilnehmenden Organisationen sind die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern verantwortlich.

Für EMAS-Unternehmen gibt es aufgrund eines Erlaßes des Umweltministeriums Mecklenburg-Vorpommern Verfahrenserleichterungen im Immissionsschutzrecht sowie im Abfall- und Wasserrecht. Mit der sogenannten EMAS-Privilegierungsverordnung lockert der Bund punktuell vorhandene abfallrechtliche und immissionsschutzrechtliche Pflichten.

EMAS-Organisationen (bundesweit)

Thumb PDF-DokumentEMAS_III_Verordnung

Thumb PDF-DokumentEMAS_III_Hinweise

Thumb PDF-DokumentErlaß des Umweltministeriums für Verfahrenserleichterungen (Land)

Thumb PDF-DokumentEMAS-Privilegierungsverordnung (Bund)

Ansprechpartner:
Thomas Lust
Dipl.-Lehrer
Tel.: (03 85) 51 03-308
Fax: (03 85) 51 03-9308
email: lust@schwerin.ihk.de

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