|
Sonderfonds Energieeffizienz in KMU
Investitionen zur Energieeinsparung können ab sofort bis zu 100 Prozent finanziert werden. Der „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ fördert nicht nur Energieberatungen von kleinen und mittleren Unternehmen, sondern er bietet ihnen gleichzeitig einen besonders zinsgünstigen Investitionskredit für die technische Realisierung von Energieeinsparmaßnahmen. Die IHK zu Schwerin ist Regionalpartner der KfW Mittelstandsbank und berät interessierte Unternehmen bei der Antragstellung sowie der Beraterauswahl.
Energieeffizienzberatung
Im Rahmen der "Energieeffizienzberatungen" werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Freiberufler gewährt. Durch die Beratung sollen Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen gemacht werden.
Die wichtigsten Programminhalte im Überblick:
Förderung von Initial- und Detailberatung
Unternehmen erhalten für die ein- bis zweitägige Initialberatung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % des vereinbarten Tageshonorars (maximal 640 Euro pro Beratungstag bei einer maximalen Bemessungsgrenze von 1.600 Euro).
Unternehmen erhalten für die Detailberatung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60 % des maximal förderfähigen Tageshonorars (maximal 480 Euro pro Tag), bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro.
Das maximal förderfähige Tageshonorar bei Initial- und Detailberatung beträgt 800 Euro.
Initial- und Detailberatung können unabhängig voneinander beantragt werden.
In der KfW Beraterbörse (www.kfw-beraterboerse.de) finden Sie ein Verzeichnis aller derzeit für die Energieeffizienzberatung zugelassenen Berater.
Um einen Zuschuss aus dem Programm "Energieeffizienzberatung" zu erhalten, müssen Sie alle Daten in einer dafür vorgesehenen Antragsplattform erfassen.
Die Antragstellung erfolgt über die IHK zu Schwerin als akkreditierter Regionalpartner der KfW-Mittelstandbank.
ERP-Energieeffizienzprogramm
Für einen Investitionskredit für Energieeinsparmaßnahmen können maximal 10 Millionen Euro beantragt werden. Die Kreditlaufzeit ist frei wählbar: bis zu fünf Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder bis zu zehn Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Für Investitionen, deren technische und ökonomische Lebensdauer mehr als zehn Jahre beträgt, kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufsjahren beantragt werden. Der Zinssatz ist für maximal zehn Jahre festgeschrieben.
Die Mitfinanzierung der im ERP-Energieeffizienzprogramm geförderten Investitionen aus anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Eine parallele Beantragung von KfW-Krediten für andere Investitionsmaßnahmen ist jedoch möglich.
Finanziert werden alle Energieeinspar-Investitionen in Deutschland, die wesentliche Einspareffekte erzielen. Die Investitionen - bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten können finanziert werden - müssen zu einer Energieeinsparung von mindestens 15 Prozent führen. Diese Einsparung muss bei Antragstellung quantifiziert und von einem Sachverständigen (z.B. Energieberater) bestätigt werden. Bei Inanspruchnahme einer Beratungsförderung kann diese Bestätigung auch vom beauftragten Berater abgegeben werden.
Förderfähige Investitionen
Förderfähig sind ausschließlich die durch die Energieeinsparmaßnahme unmittelbar bedingten Investitionen beispielsweise in den Bereichen
- Haus- und Energietechnik inkl. Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasser
- Gebäudehülle
- Maschinenpark inkl. Querschnittstechnologien wie elektrische Antriebe, Druckluft und
Vakuum, Pumpen
- Prozesskälte
- Prozesswärme
- Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
- Informations- und Kommunikationstechnik
Gefördert wird die Sanierung eines vorhandenen Gebäudes auf das Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung (EnEV). Bei Antragstellung ist eine Bestätigung eines Sachverständigen (etwa Energieberater) einzureichen, dass mit der Sanierung das Neubau-Niveau nach der EnEV erreicht wird. Der komplette Bau eines neuen Betriebsgebäudes kann ebenfalls gefördert werden, wenn das Neubau-Niveau nach der EnEV um mindestens 30 Prozent unterschritten wird. Bei Antragstellung ist eine Bestätigung eines Sachverständigen (etwa Energieberater) einzureichen, dass mit dem Neubau die Unterschreitung des EnEV-Neubau- Niveaus um 30 Prozent geplant ist. In Verbindung mit einer förderungswürdigen betrieblichen Energieeinsparinvestition können auch Energieberatungsaufwendungen (Ausnahme: bereits im Sonderfonds Energieeffizienz geförderte Beratungen) gefördert werden sowie Aufwendungen für die Umsetzungsbegleitung von Energieeinsparmaßnahmen.
Anträge können stellen:
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes
Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe)
- freiberuflich Tätige wie zum Beispiel Ärzte, Architekten, Steuerberater,
Rechtsanwälte oder Ingenieure
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Energie-
dienstleistungen für einen Dritten erbringen, können für die Investitionen einen
Kredit erhalten.
Die Antrag stellenden Unternehmen müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen. Sanierungsfälle sind nicht antragsberechtigt.
Weitere Informationen > KfW Förderbank
nach oben
Ansprechpartner:
Thomas Lust
Dipl.-Lehrer
Tel.: (03 85) 51 03-308
Fax: (03 85) 51 03-9308
email: lust@schwerin.ihk.de
|