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Worum geht es bei Ökodesign?
Mit der sogenannten Ökodesign-Richtlinie wurde in der EU das Konzept der umweltgerechten Gestaltung (Eco-Design oder Ökodesign) von Produkten eingeführt. Ziel ist es, die Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz von bestimmten Produkten über deren gesamten Lebenszyklus hinweg zu verbessern. Dafür werden verbindliche Mindestanforderungen an die Produktgestaltung festgelegt, deren Einhaltung mit der CE-Kennzeichnung nachgewiesen werden muss.
Die Ökodesign-Richtlinie wurde 2005 erlassen und im März 2008 durch das „Energiebetriebene-Produkte-Gesetz“ (EBPG) in deutsches Recht überführt. Konkrete Vorschriften für einzelne Produkte ergeben sich jedoch nicht unmittelbar aus der Richtlinie oder dem Gesetz. Vielmehr werden produktspezifische Ökodesign-Anforderungen erst nach und nach in sogenannten Durchführungsmaßnahmen festgelegt. Diese werden in Form einer Verordnung erlassen und sind damit in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gültig und verbindlich für Hersteller und Importeure: Nur wenn das betroffene Produkt die Ökodesign-Anforderungen erfüllt, darf es die CE-Kennzeichnung tragen und in der EU in Verkehr gebracht werden.
Aktuell: Derzeit werden wichtige Fristen fällig. Auch neue Verordnungen wurden oder werden in Kürze verabschiedet.
3. Stufe des Glühlampenverbots
Mit dem Stichtag 1. September 2011 greift die dritte Stufe des sogenannten Glühlampenverbots. Aufgrund von Mindeststandards für Energieeffizienz gemäß der Ökodesign-Richtlinie dürfen ab diesem Datum Standard-Glühlampen sowie konventionelle Halogenlampen mit 60 Watt oder mehr in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Der Abverkauf im Handel ist aber weiterhin möglich.
1. Stufe von Anforderungen an Elektromotoren
Seit dem 16. Juni 2011 gelten außerdem Ökodesign-Anforderungen für industrielle Elektromotoren. Die entsprechende Verordnung war von der EU-Kommission bereits im Sommer 2009 verabschiedet worden, hatte aber eine zweijährige Übergangszeit vorgesehen.
Ökodesign-Verordnung für Ventilatoren veröffentlicht
Vergleichbare Ökodesign-Vorschriften werden ab 1. Januar 2013 auch für Ventilatoren gelten, die durch Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden.
Ökodesign-Verordnung für Klimageräte kommt
Die nächste Durchführungsmaßnahme im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie wird Klima- und Lüftungstechnik im Haushalt betreffen. Der entsprechende Verordnungsentwurf wurde bereits vom Regelungsausschuss der Mitgliedstaaten verabschiedet und befindet sich nun in der Prüfung durch die europäischen Gesetzgeber. Legen diese kein Veto ein, erlässt die EU-Kommission die Verordnung im Herbst.
Alles Wissenswerte rund um die Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie, weitere betroffene Produkte und neue gesetzliche Verpflichtungen sind in dem Merkblatt "Ökodesign in 10 Minuten" zusammengefasst:
Merkblatt "Ökodesign in 10 Minuten"
Ökodesign-Richtlinie (externer Link)
Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (externer Link)
Ansprechpartner:
Thomas Lust
Dipl.-Lehrer
Tel.: (03 85) 51 03-308
Fax: (03 85) 51 03-9308
email: lust@schwerin.ihk.de
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