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Fünfte Novelle der Verpackungsverordnung verkündet und teilweise in Kraft getreten
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Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) ist am 5. April 2008 in Kraft getreten. Vorrangige Ziele sind die Stabilisierung des privatwirtschaftlichen, haushaltsnahen Erfassungssystems für Verpackungen sowie der Schutz der Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb.
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Ein Schwerpunkt der Novelle ist die Verpflichtung von Unternehmen, eine Vollständigkeitserklärung (VE) mit Daten zu den in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen bei ihrer zuständigen IHK zu hinterlegen. Vor der Hinterlegung ist die VE von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigten Buchprüfer oder unabhängigen Sachverständigen (Testierer) zu validieren.In diesem Zuge werden die sogenannten Testierer dazu verpflichtet, die qualifizierte elektronische Signatur einzusetzen.
Für die hoheitliche Hinterlegung richten die IHKs über ihren Dachverband DIHK ein webbasiertes Register der Vollständigkeitserklärungen (VE) ein und betreiben dies als neue gesetzliche Pflichtaufgabe.
Virtueller Marktplatz für Entsorgung von Verpackungen: Reasybid.de
Das Essener Beratungsbüro Forschgrün hat eine Internetplattform www.reasybid.de entwickelt, auf der von den Dualen Systemen kostenlos Angebote eingeholt werden können. Die aufgegebene Anzeige wird unmittelbar im Anschluss auf der Reasybid.de-Website gespeichert und an die angeschlossenen Dualen Systeme anonym versendet. Diese haben anschließend Gelegenheit, dem Nachfrager ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.
Weitere Informationen zur Verpackungsverordnung
IHK-Merkblatt
Die neue Verpackungsverordnung: "Was müssen Internet- und Versandhändler beachten?" (Stand: 11/2008)
IHK-Merkblatt
Fünfte Novelle der Verpackungsverordnung
Verpackungsverordnung
unter Berücksichtigung der 5. Änderungsverordnung (Lesefassung; externer Link BMU)
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung (externer Link BMU)
IHK-Merkblatt Informationen für Testierer zur Digitalen Signatur
Ansprechpartner:
Thomas Lust
Dipl.-Lehrer
Tel.: (03 85) 51 03-308
Fax: (03 85) 51 03-9308
email: lust@schwerin.ihk.de
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