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go-Inno:
Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen

Der Innovationsgutschein hilft bei der Förderung von Innovationsmanagement in kleinen Unternehmen. Mit den Gutscheinen unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Firmen bei der Inanspruchnahme externer Innovationsberatung durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens zehn Millionen Euro Jahresumsatz. Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 800 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschafts-zweige in drei Leistungsstufen:

Leistungsstufe 1:

Die Idee - maximal zehn Tagewerke Unternehmensaudit oder Machbarkeitsstudie
Bewertung der Innovationspotenziale des Unternehmens
Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise
Firmenbezogene Darstellung der Machbarkeit des Innovationsvorhabens

Leistungsstufe 2:

Das Konzept - maximal 25 Tagewerke, Kombination mit Audit maximal 30 Tagewerke Realisierungskonzept
Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzung und Marktanalysen
Erarbeitung des Realisierungskonzepts
Ermittlung geeigneter Technologiegeber und Finanzierungsmöglichkeiten

Leistungsstufe 3:

Die Umsetzung - 20 Tagewerke Projektmanagement
Begleitung des Innovationsprojektes durch externes Projektmanagement
Auswertung und Beurteilung des Innovationsprojektes und Schlussfolgerung


Bei der Auswahl der geeigneten Leistungsstufe kann im Vorfeld eine kostenlose Initialberatung in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen unter
  www.inno-beratung.de.
Ansprechpartner:
Frank Witt
Tel.: 0385 5103-306
mail: witt@schwerin.ihk.de

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