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KfW-Programm „Offshore-Windenergie

Im Rahmen des 10-Punkte-Sofortprogramms zum Energiekonzept der Bundesregierung wird die KfW im Auftrag des Bundes Mittel zur Finanzierung von bis zu 10 Offshore-Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) oder der 12 Seemeilen-Zone der deutschen Nord- und Ostsee bereitstellen. Mit dieser Anschubfinanzierung soll es ermöglicht werden, trotz der bestehenden technischen Risiken erste Projekte zu realisieren und so die notwendigen Erfahrungen zu sammeln, damit künftig die private Finanzierung von Offshore-Windenergie erleichtert wird.

Das Programm wurde zum 08.06.2011 eingeführt. Anträge können ab diesem Zeitpunkt bei der KfW eingereicht werden. Die KfW unterstützt über das KfW-Programm „Offshore-Windenergie“ Projektfinanzierungen im Rahmen von Bankenkonsortien. Voraussetzung ist, dass eine Geschäftsbank die Konsortialführung übernimmt. Die Mittel werden dem Antragsteller als Darlehen (Fremdkapital) zur Verfügung gestellt. Ein Eigenkapitalanteil von in der Regel 1/3 des Gesamtkapitalbedarfs ist vorrangig in die Projektgesellschaft einzubringen. Detailinformationen unter www.kfw.de.


Ansprechpartner in der IHK zu Schwerin:
Frank Witt
Tel.: 0385 5103-306
e-mail: witt@schwerin.ihk.de

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