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Kosovo - Weniger Dokumente bei der Wareneinfuhr
Mit einer am 1.11.2011 in Kraft getretenen Verwaltungsanordnung hat die kosovarische Zollbehörde die bei der Wareneinfuhr erforderlichen Dokumente reduziert. Nach der neuen Regelung vom 25.10.2011 werden nur noch die für die Zollabfertigung notwendigen Dokumente (Rechnung, Zollwertanmeldung, Präferenznachweise, Lizenzen und Genehmigungen in Zusammenhang mit Verboten und Beschränkungen) bei der Einfuhr verlangt. Die Vorlage von Schiffsfrachtbrief, CMR-Frachtbrief, Packliste und terminal payment sheet ist damit nicht mehr erforderlich. Die Maßnahme ist Teil der Entwicklung hin zu einem einfacheren Verwaltungs- und Zollsystem zur Förderung des internationalen
Handels.
Quelle: GTAI
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