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Ausfuhren oder Einfuhren seit März nur mit gültigen EORI-Nummern möglich
Am 10. März 2012 ist das neue Release ATLAS 8.4 zusammen mit dem Release AES 2.1 in den Echtbetrieb gegangen.
Mit diesem Release wurde die Zollnummer in allen Verfahrensbereichen sowohl im fachlichen als auch im technischen Teil einer Nachricht durch die EORI-Nummer ersetzt. Zusätzlich wurde als nationales Unterscheidungskriterium die Niederlassungsnummer eingeführt. Beim Nachrichtenaustausch kann sowohl der Hauptsitz (Niederlassungsnummer "0000") als auch jede weitere Niederlassung als eigenständiger Teilnehmer auftreten.
Was ist EORI?
Wer benötigt eine EORI-Nummer?
Warum wird noch eine Zollnummer benötigt?
Ab wann muss auch die EORI-Nummer angegeben werden
Wo ist eine EORI-Nummer zu beantragen?
Prüfung EORI-Nummer
Verlinkungen (mit weiteren Informationen und Details)
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Was ist EORI?
EORI (Economic Operators Registration and Identification System) ist ein EU-weites System zur eindeutigen Registrierung und Identifizierung von Unternehmen und Privatpersonen gegenüber der Zollverwaltung. Diese erfolgt mithilfe einer individuell zugeteilten EORI-Nummer, die EU-weit gültig ist. Die neuen EORI-Nummern ersetzen die bisherigen Zollnummern. Obwohl die Umstellung auf die EORI-Nummern bereits 2009 begonnen hat, sind in Deutschland für eine große Anzahl von Zollnummern nocht keine EORI beantragt worden.
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Wer benötigt eine EORI-Nummer?
Unternehmen und Privatpersonen, die Ausfuhren oder Einfuhren beim Zoll anmelden, benötigen eine EORI-Nummer. Die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer besteht bereits ab dem ersten Export- oder Importvorgang. Bisher zugelassene Ausnahmen entfallen seit Februar 2010.
Unternehmen, die noch keine EORI-Nummer haben, können den Antrag auf Registrierung und Erteilung während der Abwicklung ihres ersten Vorgangs stellen (Art. 4l, Zollkodex-Durchführungsverordnung). Zukünftig erhalten nur noch rechtsfähige Einheiten, also natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personenvereinigungen) eine EORI-Nummer. Nicht rechtsfähige Unternehmenseeinheiten (Zweigniederlassungen, Betriebsstätten) werden in Deutschland über die EORI-Nummer ihres Hauptsitzes und einer sogenannten Niederlassungsnummer identifiziert.
Die vor der Einführung des neuen ATLAS-Releases bisher erteilten EORI-Nummern werden in direkter Absprache auf den Hauptsitz des Unternehmens durch die Zollverwaltung ab Mitte 2012 umgestellt.
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Warum wird noch eine Zollnummer benötigt?
Das deutsche elektronische Zollstystem ATLAS akzeptiert im Release (8.3) nur die Zollnummer zur Hinterlegung unternehmensspezifischer Daten. Die EORI-Nummer kann noch nicht verarbeitet werden.
Bei ATLAS-Anmeldungen im Release 8.3 ist daher nach wie vor die Zollnummer einzutragen. Dieses Release wird im August 2012 abgeschaltet.
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Ab wann muss auch die EORI-Nummer angegeben werden (bei ATLAS-Anmeldungen)?
Am 10. März 2012 wurde das neue ATLAS Release 8.4/AES 2.1 eingeführt.
Dieses akzeptiert nur noch die EORI-Nummer. Ohne gültige EORI-Nummer ist ab diesem Zeitpunkt die Nutzung der Internetzollanmeldung nicht mehr möglich, für die Nutzer anderer ATLAS-Zugänge gilt dies spätestens, sobald das alte Release abgeschaltet wird. Unternehmen müssen sich dann von einem Dienstleister bei der Zollabwicklung vertreten lassen und zwar in Form der eher ungewöhnlichen indirekten Vertretung.
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Wo ist eine EORI-Nummer zu beantragen?
Unternehmen erhalten die EORI-Nummer auf Antrag beim:
Informtations- und Wissenmanagement (IWM) Zoll
Tel. 0351 44834-520, Fax: 0351 44834-444.
Das Antragsformular 0870 steht am Ende des Textes zum download bereit. Bei Änderungen (Firmierung, Adresse, Rechtsform, o. ä.) müssen die Stammdaten aktualisiert werden. Anschließend werden die neue EORI-Nummer und die Stammdaten der Wirtschaftsbeteiligten in einer zentralen EU-Datenbank hinterlegt. Dies kann nur nach schriftlicher Einwilligung der Nummerinhaber erfolgen.
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Prüfung, ob (gültige) EORI-Nummer
Unternehmen können dies wie folgt klären:
per Mail bei der Zollverwaltung, mail: info.zollnummer@zoll.de
oder über die Datenbank der EU
Bitte geben Sie in das Abfragefeld das Kürzel "DE" für Deutschland und die bislang siebenstellige Zollnummer ein.
Bei einem negativen Ergebnis muss die EORI noch beantragt werden.
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EORI-Leitlinien der EU (PDF 329 KB, 49 S.)
ATLAS-Teilnehmerinformation 3925-07/2011(Details zur Umstellung)
Zollinfo zur EORI-Nummer (externer Link)
Antrag Zollnummer/EORI-Nummer (Formular 0870) (externer Link)
EU-Datenbank zur Überprüfung von EORI-Nummern (externer Link)
Informationen:
IHK zu Schwerin
Henrike Güdokeit
Tel. 0385 5103-215
guedokeit@schwerin.ihk.de
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