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 Schweiz - Zollbefreiung für bestimmte IT-Produkte

Der Schweizer Bundesrat hat am 23. November 2011 beschlossen, für Multifunktionsdrucker, Flachbildschirme, Set-Top-Boxen, Telekommunikationskabel und bestimmte Kopfhörer ab 1. Januar 2012 Zollfreiheit zu gewähren. Mit dieser Anpassung trägt er den internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen der WTO Rechnung.

Da derartige Produkte nicht in der Schweiz hergestellt werden, kommt die Zollfreiheit sowohl den Schweizer Unternehmen als auch den Verbrauchern zu gute.

Die Schweiz hat sich 1998 dem WTO-Übereinkommen über die Informationstechnologie angeschlossen. Dieses sieht die Zollbefreiung für die vom Übereinkommen erfassten Produkte vor. Seit dessen Verabschiedung gab es im Bereich der Informationstechnologien zahlreiche technologische Weiterentwicklungen, denen die Unterzeichner des Übereinkommens Rechnung tragen müssen. Die erforderlichen rechtlichen Änderungen wurden veranlasst.

Hinweis: Die genannten Waren fallen unter die HS-Positionen 8443, 8518, 8528, 8529, 8531 und 8544. Derartige Waren sind mit nachgewiesenem EU-Ursprung heute bereits zollfrei. Da die betroffenen Waren künftig grundsätzlich zollfrei sind, ist die Vergünstigung nicht mehr von der Vorlage eines Präferenznachweises abhängig. Dies ist auch eine Verwaltungsvereinfachung für exportierende Unternehmen, da die Ausfertigung von Präferenznachweisen, insbesondere bei unklarem Ursprung der Ware, häufig kosten- und zeitintensiv ist.

Quelle: Schweizer Bundesrat/Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement


  Verordnung über die Änderung des Zolltarifs im Zusammenhang mit Zollansätzen für gewisse Informationstechnologieprodukte


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