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Messeförderung Ausland

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie deren ausländische Niederlassungen und Vertretungen mit Ausstellungsgütern, die in der Bundesrepublik Deutschland oder von deutschen Niederlassungen im Ausland bzw. in deutscher Lizenz hergestellt wurden.

Gefördert wird die Teilnahme an den amtlichen Beteiligungen der BRD im Ausland im wesentlichen in Form von Firmengemeinschaftsständen, Sonderschauen und Informationsständen. Für die Aussteller ergeben sich dadurch beachtliche Kostenersparnisse, aber auch zahlreiche Werbe- und Repräsentationsmöglichkeiten sowie organisatorische Vorteile.

Mit öffentlichen Mitteln und aus den von den Firmen zu zahlenden Beteiligungsbeträgen werden verschiedenartige Leistungen erbracht. Sie reichen von der Betreuung durch die Durchführungsgesellschaften im Inland und am Messeort, der Überlassung der Ausstellungsfläche, der allgemeinen Dekoration, einheitlicher Standbeschriftung, der kostenlosen Eintragung im Ausstellerverzeichnis bis zur Organisation und technischen Betreuung für Symposien und Fachvorträgen.

Die Auswahl der für eine amtliche Beteiligung vorgesehenen Veranstaltungen erfolgt auf Vorschlag der am Außenhandel interessierten Verbände und Spitzenorganisationen der Wirtschaft, der deutschen Außenhandelskammern, der deutschen diplomatischen Vertretungen, des Ausstellungs- und Messeausschusses der deutschen Wirtschaft (AUMA) sowie der beteiligten Bundesministerien im Arbeitskreis "Auslandsmessebeteiligungen" beim AUMA.


Ansprechpartner:
IHK zu Schwerin
Ulf Dreßler
0385 5103-208
dressler@schwerin.ihk.de

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