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DeStatis: Stichprobenzusammenstellung zur Vierteljährlichen Verdiensterhebung
Ab 2012 werden jährlich ein Teil der seit 2007 meldenden Betriebe zur "Vierteljährlichen Verdiensterhebung" aus der Berichtspflicht entlassen. Gleichzeitig werden neue Betriebe zur Meldung per Zufallsauswahl bestimmt. Die Statistischen Landesämter werden ab dem 1. Quartal 2012 die zur Vierteljährlichen Verdiensterhebung berichtspflichtigen Unternehmen anschreiben.
Um zuverlässige Ergebnisse zu gewährleisten, werden die Angaben bei den Arbeitgebern und unter gesetzlicher Auskunftspflicht gewonnen. Mit dem Ziel, die Belastung der Betriebe möglichst gering zu halten, wird die Erhebung in der Regel nur bei Betrieben durchgeführt, die zum Zeitpunkt der Stichprobenziehung mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen. In einigen wenigen Branchen werden aus Gründen der Repräsentativität auch Betriebe ab 5 Arbeitnehmern einbezogen.
Die Ergebnisse dienen u.a. der Berechnung des Arbeitnehmerentgelts der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Bundes und der Länder, des Arbeitskostenindex sowie der jährlichen Berechnung des Verdienstabstands zwischen Frauen und Männern (Gender Pay Gap). Des Weiteren kommen die Ergebnisse in Wertsicherungsklauseln zur Anpassung von Preisen für Leistungen und Waren zum Einsatz.
Unter www.verdiensterhebung.de hat das Statistische Bundesamt Informationen für die Unternehmen zusammengestellt.
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