HOME
17.05.2012 Presse | Veranstaltungen | Publikationen/Shop | SiteMap | Wir über uns | Kontakt
Home
IHK-Service
Standortpolitik
Aus- und Weiterbildung
International
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Innovation und Umwelt
Recht und Steuern
Börsen
Statistiken
Wirtschaftstatistiken
Aktuelles
Medien & Kommunikation



IHK Bildungszentrum

Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern

Wirtschaftsjunioren

Statistiken


DeStatis: Stichprobenzusammenstellung zur Vierteljährlichen Verdiensterhebung

Ab 2012 werden jährlich ein Teil der seit 2007 meldenden Betriebe zur "Vierteljährlichen Verdiensterhebung" aus der Berichtspflicht entlassen. Gleichzeitig werden neue Betriebe zur Meldung per Zufallsauswahl bestimmt. Die Statistischen Landesämter werden ab dem 1. Quartal 2012 die zur Vierteljährlichen Verdiensterhebung berichtspflichtigen Unternehmen anschreiben.

Um zuverlässige Ergebnisse zu gewährleisten, werden die Angaben bei den Arbeitgebern und unter gesetzlicher Auskunftspflicht gewonnen. Mit dem Ziel, die Belastung der Betriebe möglichst gering zu halten, wird die Erhebung in der Regel nur bei Betrieben durchgeführt, die zum Zeitpunkt der Stichprobenziehung mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen. In einigen wenigen Branchen werden aus Gründen der Repräsentativität auch Betriebe ab 5 Arbeitnehmern einbezogen.

Die Ergebnisse dienen u.a. der Berechnung des Arbeitnehmerentgelts der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Bundes und der Länder, des Arbeitskostenindex sowie der jährlichen Berechnung des Verdienstabstands zwischen Frauen und Männern (Gender Pay Gap). Des Weiteren kommen die Ergebnisse in Wertsicherungsklauseln zur Anpassung von Preisen für Leistungen und Waren zum Einsatz.

Unter www.verdiensterhebung.de hat das Statistische Bundesamt Informationen für die Unternehmen zusammengestellt.

Impressum Druckversion  
suche

 

Deutscher Industrie- und Handelskammertag Die deutschen Auslandshandelskammern Industrie- und Handelskammern