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Datenschutz

Das Grundgesetz und unsere Landesverfassung gewährleisten das Recht der Bürgerinnen und Bürger, grundsätzlich selbst über die Verwendung ihrer persönlichen Daten - in Gesetzen wird häufig von personenbezogenen Daten gesprochen - zu bestimmen. Damit personenbezogene Daten nicht mißbräuchlich verwendet werden, sind gesetzliche Regelungen vorhanden, die den Umgang mit den Daten unter Beachtung des Persönlichkeitsrechts gewährleisten. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954) enthält die allgemeinen Datenschutzbestimmungen für den sogenannten nichtöffentlichen Bereich, d. h. für das Wirtschafts- und Geschäftsleben.


Informationsmaterial zum Datenschutz:

Bundesdatenschutzgesetz
- Text und Erläuterung -
hrsg. Bundesbeauftragter für den Datenschutz
Riemenschneiderstr. 11, 53175 Bonn

Datenschutz geht jeden an
hrsg. Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Referent Datenschutz
Postfach, 19048 Schwerin


Ansprechpartner:
Ass. iur. Siegbert Eisenach
Geschäftsbereichsleiter
Recht, Steuern, Zentrale Dienste
Tel.: 0385 5103-502
Fax: 0385 5103-9500
e-mail: eisenach@schwerin.ihk.de

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