ePa-Gesetz verkündet
Das „Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ wurde im BGBl. I, S. 1346 verkündet und tritt zum 1. November 2010 in Kraft.
Bis dahin erprobt das BMI in Kooperation mit 30 ausgewählten Institutionen aus unterschiedlichen Branchen wie Banken, Versicherungen, IT-Dienstleister sowie Behörden. Die Tests starten zum 1. Oktober 2009 und sind bis zum 30. Oktober 2010 geplant. Dabei steht im Vordergrund die Erprobung des elektronischen Identitätsnachweises.
Ansprechpartner:
Ass. iur. Siegbert Eisenach
Geschäftsbereichsleiter
Rechts, Steuern, Zentrale Dienste
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