EU-Defence Package vollständig
Mit den Beschlüssen zu den Richtlinien 2009/81/EG und 2009/43/EG hat die EU-Kommission die Rechtsgrundlagen für die Beschaffung und innergemeinschaftliche Verbringung von Militärgegenständen geschaffen.
Die Richtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG soll die europäischen Märkte für Verteidigungs- und Sicherheitsbeschaffungen öffnen. Sie definiert genau, welche Beschaffungen militärischer oder sicherheitsrelevanter Art sind und daher unter die neuen Regelungen fallen. Damit wird Art. 296 EG-Vertrag konkretisiert. Zudem gibt es bereichsspezifische Schwellenwerte (412.000 € für Lieferaufträge, 5,15 Mio. € für Bauleistungen).
Richtlinie 2009/43/EG, EP zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern dient der gegenseitigen Öffnung der Märkte für militärische Gegenstände.
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