Gendiagnostikgesetz verkündet
Im BGBl. I, S. 2529 wurde das Gesetz veröffentlicht. Es tritt am 01.02.2010 in Kraft. Gegenstand ist u. a. der Grundsatz eines generellen Verbots genetischer Untersuchungen im Arbeitsverhältnis. Dies gilt sowohl für die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses als auch während seiner Dauer.
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