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Kein überflüssiger Schutz vor Internetfallen

Mit dem vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kostenfallen im Internet sollen Verbraucher künftig verstärkt vor unseriösen Anbietern geschützt werden, die Kosten durch eine unklare oder irreführende Gestaltung ihrer Internetseite bewusst verschleiern.

Ähnliche Pläne gibt es auf europäischer Ebene. Zweifelsohne müssen Angebote, in denen der Preis verschleiert wird, mit Nachdruck bekämpft werden. Gesetzliche Regelungen sind aber nicht erforderlich. Verträge kommen auch heute schon in diesen Fällen nicht zustande und der Kunde muss nicht bezahlen. Außerdem sind solche Handlungen als Betrug strafbar und können auch mit Mitteln des Wettbewerbsrecht bekämpft werden. Daher schützt die von der Bundesregierung vorgeschlagene Buttonlösung den Verbraucher nicht zusätzlich. Der vom BMJ unterbreitete Vorschlag schießt aber auch unabhängig von der bestehenden Rechtslage über das Ziel hinaus.

Vorgesehen ist eine sog. Doppelklick-Lösung: Verbraucher sollen hiernach durch einen hervorgehobenen und deutlich gestalteten Hinweis auf der Internetseite über den Gesamtpreis informiert werden. Zusätzlich sollen die Unternehmen den Bestellvorgang so gestalten müssen, dass Verbraucher ihre Bestellung erst aufgeben können, nachdem sie die Kenntnisnahme der Preisangabe bestätigt habe. Nach einer aktuellen Umfrage, die der DIHK und der Gütesiegelanbieter Trusted Shops durchgeführt haben, würden durch dieses Vorhaben Umstellungskosten im Schnitt je Web-Auftritt von rund 500 – 2.000 Euro entstehen. Betroffen wären hiervon mehr als 200.000 Unternehmen.

Was die Unternehmen aber noch mehr fürchten als die Kosten, ist die Rechtsunsicherheit und das damit verbundene Abmahnrisiko. So geben 70 % der Unternehmen laut der Umfrage an, dass ihnen nicht mit hinreichender Gewissheit klar sei, wie eine deutliche „Hervorhebung“ und „Bestätigung“ konkret auszusehen hat und dass sie eine Abmahnwelle fürchten. Die Wirtschaft appelliert deshalb für einen schlanken Weg: Wenn schon auf gesetzliche Regelungen nicht ganz verzichtet werden soll, reicht zum Schutz der Verbraucher ein Einfachklick. Hiernach müsste der Unternehmer den Bestellbutton lediglich mit dem unmissverständlichen Hinweis versehen, dass sich der Verbraucher zu einer Zahlung verpflichtet, z. B. mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen".

Eine derart klare Vorgabe hätte die notwendige Warnfunktion für den Verbraucher. Die zusätzliche und letztlich überflüssige Bestätigung des Verbrauchers zeitlich vor seiner Vertragserklärung, so wie es die Doppelklick-Lösung des BMJ vorsieht, würde also entfallen. Wie sich aus der gemeinsamen Umfrage von DIHK und Trusted Shops ergibt, wäre dieser Vorschlag für die Wirtschaft in der Umsetzung technisch einfacher und wesentlich kostengünstiger. Außerdem würde so das Abmahnrisiko entfallen, weil die Unternehmen genau wüssten, wie sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen müssten. Gut 70 % der Unternehmen würden deshalb der Schaltflächenlösung gegenüber Doppelklicklösung den Vorzug geben.


Ansprechpartner:
Ass. iur. Stefan Gelzer
Tel.: 0385 5103-514
e-mail: gelzer@schwerin.ihk.de

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