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EU-Kommission zur Zukunft der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung

Die zum Mai 2010 befristete KFZ-GVO soll laut EU-Kommission um 3 Jahre verlängert werden. Danach soll eine Angleichung an die Wettbewerbsregeln für vertikale Vereinbarungen stattfinden. Im Primärmarkt soll die Vertikal-GVO durch sektorspezifische Leitlinien ergänzt werden, im Anschlussmarkt entweder durch sektorspezifische Leitlinien oder eine gezieltere sektorspezifische Gruppenfreistellungsverordnung oder durch eine Kombination der beiden Alternativen.

Die EU-Kommission präsentierte am 22.07.2009 in einer Mitteilung mögliche Optionen für den Rechtsrahmen nach Auslauf der derzeit geltenden Gruppenfreistellungsverordnung für den Kfz-Sektor (EG-Verordnung Nr. 1400/2002) am 31.05.2010. Vorangegangen waren eine Marktuntersuchung sowie ein Bericht der Kommission von Mai 2008, zu dem es aus der betroffenen Branche zahlreiche Stellungnahmen gab. Auf dieser Grundlage wurde eine Folgenabschätzung mit mehreren Optionen für eine künftige Regelung erstellt.

Betroffene Unternehmen und Verbände werden aufgefordert, sich bis 25.09.2009 zu den aktuellen Optionen zu äußern. Danach wird die EU-Kommission Vorschläge zur Gesetzgebung erarbeiten, um einen wettbewerbsrechtlichen Rahmen festzulegen, der möglichst allen Betroffenen Rechts- und Planungssicherheit garantiert und einen Interessenausgleich schafft.


Ansprechpartner:
Ass. iur. Siegbert Eisenach
Geschäftsbereichsleiter
Recht, Steuern, Zentrale Dienste
Tel.: 0385 5103-502
Fax: 0385 5103-9500
e-mail: eisenach@schwerin.ihk.de

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