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Weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld treten in Kraft – Kurzarbeitergeld plus

Rückwirkend zum 01.07.2009 treten weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld in Kraft. Mit dem so genannten Kurzarbeitergeld plus werden Arbeitgeber, die sechs Monate lang Kurzarbeit durchgeführt haben, ab dem siebten Monat vollständig von den Sozialversicherungsbeiträgen bei Kurzarbeit entlastet.


Ansprechpartnerin:
Ass. iur. Katrin Kummer
Geschäftsbereich
Recht, Steuern, Zentrale Dienste
Tel.: 0385 5103-516
e-mail: kummer@schwerin.ihk.de

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