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Mietrecht (gewerblich)

Eine der grundlegenden Entscheidungen des Unternehmers ist der Abschluss des Mietvertrages über seine gewerblich genutzten Räumlichkeiten. Hierbei ist u.a. abzuwägen, ob ein unbefristeter oder befristeter Vertrag von Vorteil ist. Auf welche Vertragsbestandteile müssen Sie besonders achten? Welche Kündigungsfristen sollte der Vertrag enthalten? Diese und andere Fragen können Sie bei der IHK zu Schwerin in einem persönlichen Gespräch oder in einer Informationsveranstaltung klären. Veranstaltungstermine sind in der Rechtsabteilung zu erfragen.


Ansprechpartner:
Ass. iur. Stefan Gelzer
Geschäftsbereichsleiter
Recht, Steuern, Zentrale Dienste
Tel.: 0385 5103-514
Fax: 0385 5103-9500
e-mail: gelzer@schwerin.ihk.de


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