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Recht und Steuern

Bundesnaturschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

Am 06.08.2009 wurde das neue Bundesnaturschutzgesetz verkündet (BGBl. I, S. 2542).

Beim Bundesnaturschutzgesetz ist die Stillhaltefrist von sechs Monaten zu beachten, so dass das Gesetz erst am 01.03.2010 in Kraft tritt. Auch im Naturschutzrecht gibt es derzeit Landesrecht, über dessen Verbleib oder Anpassung in den Ländern zu entscheiden ist. Hier sind als abweichungsfest zu beachten

  • die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes,
  • das Recht des Artenschutzes und
  • der Meeresnaturschutz.

Zwist wird wohl entstehen hinsichtlich der Frage, was als allgemeiner Grundsatz des Naturschutzes zu verstehen ist. Einzelne Äußerungen von Landesministern deuten darauf hin, dass manche über eine abweichende Gestaltung der Eingriffsregelung nachdenken.


Ansprechpartner:
Ass. iur. Siegbert Eisenach
Geschäftsbereichsleiter
Recht, Steuern, Zentrale Dienste
Tel.: 0385 5103-502
Fax: 0385 5103-9500
e-mail: eisenach@schwerin.ihk.de

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