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Produkthaftung

Die Hersteller von Produkten haften für Personen- und Sachschäden, die als Folgeschäden aus der Benutzung ihrer Produkte dem bestimmungsgemäßen Verbraucher oder einer sonstigen Person infolge eines Fehlers des Erzeugnisses entstehen ­ Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Die Haftung bei Sachbeschädigung bezieht sich nur auf andere Sachen als das fehlende Produkt, sofern sie hauptsächlich für den privaten Ge- oder Verbrauch verwendet wurden. Wirkt der Geschädigte bei der Entstehung des Schadens mit, so hat das eine Haftungsminderung gem. § 254 BGB zur Folge. Der Haftungshöchstbetrag bei Personenschäden beträgt 80 Mio. €(§ 10 Abs. 1 ProdHaftG). Bei einer Sachbeschädigung hat der Geschädigte den Schaden bis zu einer Höhe von 575,00 € gem. § 11 ProdHaftG selbst zu tragen. Der Hersteller darf seine Ersatzpflicht im Voraus weder ausschließen noch einschränken.

  Produkthaftung und Produktsicherheit (IHK-Merkblatt)


Ansprechpartner:
Ass. iur. Stefan Gelzer
Geschäftsbereich
Recht, Steuern, Zentrale Dienste
Tel.: 0385 5103-514
Fax: 0385 5103-9500
e-mail: gelzer@schwerin.ihk.de

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