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Produkthaftung
Die Hersteller von Produkten haften für Personen- und Sachschäden, die als Folgeschäden aus der Benutzung ihrer Produkte dem bestimmungsgemäßen Verbraucher oder einer sonstigen Person infolge eines Fehlers des Erzeugnisses entstehen Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Die Haftung bei Sachbeschädigung bezieht sich nur auf andere Sachen als das fehlende Produkt, sofern sie hauptsächlich für den privaten Ge- oder Verbrauch verwendet wurden. Wirkt der Geschädigte bei der Entstehung des Schadens mit, so hat das eine Haftungsminderung gem. § 254 BGB zur Folge. Der Haftungshöchstbetrag bei Personenschäden beträgt 80 Mio. €(§ 10 Abs. 1 ProdHaftG). Bei einer Sachbeschädigung hat der Geschädigte den Schaden bis zu einer Höhe von 575,00 € gem. § 11 ProdHaftG selbst zu tragen. Der Hersteller darf seine Ersatzpflicht im Voraus weder ausschließen noch einschränken.
Produkthaftung und Produktsicherheit (IHK-Merkblatt)
Ansprechpartner:
Ass. iur. Stefan Gelzer
Geschäftsbereich
Recht, Steuern, Zentrale Dienste
Tel.: 0385 5103-514
Fax: 0385 5103-9500
e-mail: gelzer@schwerin.ihk.de
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