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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rundfunkgebühren für internetfähige Computer
Internetfähige PC´s sind rundfunkgebührenpflichtig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in drei Urteilen vom 27.10.2010 entschieden. Internetfähige Rechner stellen danach Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags dar. Für die Gebührenpflicht komme es nur darauf an, dass die Geräte zum Empfang bereitgehalten werden.
Ansprechpartnerin:
Ass. iur. Katrin Kummer
Tel.: 0385 5103-516
E-Mail: kummer@schwerin.ihk.de
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