HOME
16.05.2012 Presse | Veranstaltungen | Publikationen/Shop | SiteMap | Wir über uns | Kontakt
Home
IHK-Service
Standortpolitik
Aus- und Weiterbildung
International
Existenzgründung & Unternehmensförderung
Innovation und Umwelt
Recht und Steuern
Aktuelles
Allgemeine Rechtsauskünfte
Arbeitsrecht
Gewerberecht
Handels- und Firmenrecht
Streitbeilegung/Schiedsgericht
Insolvenzrecht
Recht der Unternehmensgründung
Sachverständige/Probenehmer
Kammerrecht
Steuern und Finanzen
Wettbewerbsrecht
Börsen
Statistiken
Medien & Kommunikation



IHK Bildungszentrum

Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern

Wirtschaftsjunioren

Recht und Steuern

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rundfunkgebühren für internetfähige Computer

Internetfähige PC´s sind rundfunkgebührenpflichtig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in drei Urteilen vom 27.10.2010 entschieden. Internetfähige Rechner stellen danach Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags dar. Für die Gebührenpflicht komme es nur darauf an, dass die Geräte zum Empfang bereitgehalten werden.


Ansprechpartnerin:
Ass. iur. Katrin Kummer
Tel.: 0385 5103-516
E-Mail: kummer@schwerin.ihk.de

Impressum Druckversion  
suche

 

Deutscher Industrie- und Handelskammertag Die deutschen Auslandshandelskammern Industrie- und Handelskammern