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Verbrauchervertragsrichtlinie

In der momentan im EU-Rat geführten Diskussion um die sog. Verbrauchervertragsrichtlinie, mit der verschiedene EU-Verbraucherrichtlinien zusammengefasst und vollharmonisiert werden sollen, zeichnet sich eine gravierende Verschiebung des Verbraucherschutzniveaus zu Lasten der Unternehmen ab. Insbesondere im Gewährleistungsrecht drohen erhebliche Verschärfungen. Diskutiert wird u. a. die Aufgabe der Hierarchie der Gewährleistungsrechte. Der Käufer müsste dann nicht zunächst Nacherfüllung verlangen, sondern könnte bei einem Mangel unmittelbar vom Vertrag zurücktreten.

Nach einem von der schwedischen Ratspräsidentschaft vorgelegten Zwischenbericht soll dies jedenfalls innerhalb der ersten 15 Tage nach Übergabe möglich sein. Der gleiche Bericht sieht weiter eine Ausdehnung der Gewährleistungsfrist für bestimmte Fälle auf 10 Jahre vor. Auch soll die Zeit, innerhalb der der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache fehlerfrei gewesen ist, von derzeit 6 auf 12 Monate angehoben werden.


Ansprechpartnerin:
Ass. iur. Katrin Kummer
Tel.: 0385 5103-516
e-mail: kummer@schwerin.ihk.de

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