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Abgrenzung zum Handwerk
Zur IHK gehören alle Gewerbetreibenden, die gewerbesteuerpflichtig sind und eine Betriebsstätte im IHK-Bezirk unterhalten. Ausgenommen hiervon sind die Handwerker und handwerksähnlichen Unternehmen, die der Handwerkskammer angehören. Sofern diese aber neben den handwerklichen bzw. handwerksähnlichen Täigkeiten sonstige gewerbliche Tätigkeiten ausüben, ergibt sich eine Doppelmitgliedschaft bei IHK zu Schwerin und der Handwerkskammer Schwerin.
Hilfestellung sowohl für Existenzgründer als auch für bestehende Unternehmen bei der Abgrenzung zum Handwerk leisten IHK-Publikationen sowie die individuellen Beratungsmöglichkeiten.
Literaturhinweis: DIHK-DHKT Leitfaden Gewerbe von A-Z, Ausgabe 2010
Ansprechpartner:
Diplom Ökonom Frank Witt
Geschäftsbereich
Starthilfe und Unternehmensförderung,
Innovation und Umwelt
Tel.: 0385 5103-306
Fax: 0385 5103-9306
e-mail: witt@schwerin.ihk.de
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