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GWE Wirtschaftsinformations GmbH unterliegt beim Landgericht Düsseldorf
Mit Urteil vom 15.04.2011 hat die 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf der Klage des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) vollumfänglich stattgegeben.
Das Gericht machte insbesondere deutlich, dass es unerheblich ist, "ob und in welcher Form sich der Kunde nach Durchsicht des gesamten Textes einschließlich der Lektüre der AGB Klarheit über den geforderten Preis verschaffen kann, weil hierdurch die bereits erfolgte unzulässige Irreführung nicht nachträglich wieder beseitigt werden kann". Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es muss nun abgewartet werden, ob die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH in Berufung geht. Für betroffene Unternehmen stellt dieses Urteil gleichwohl einen ersten Etappensieg dar.
Zur Pressemitteilung des DSW
Ansprechpartner:
Ass. iur. Stefan Gelzer
Tel.: 0385 5103-514
e-mail: gelzer@schwerin.ihk.de
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