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Ausländische GmbH-Geschäftsführer benötigen keine deutsche Aufenthaltserlaubnis
Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken (RPfleger 2011, 214) hat entschieden, dass es für die Bestellung eines Geschäftsführers einer GmbH nicht erforderlich ist, dass der Geschäftsführer jederzeit ins Inland einreisen kann. Begründet wird diese Änderung der Rechtsprechung richtigerweise mit dem durch das MoMIG geänderten Wortlaut des § 4 a GmbHG.
Ansprechpartner:
Ass. iur. Stefan Gelzer
Tel.: 0385 5103-514
e-mail: gelzer@schwerin.ihk.de
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