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Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat der Entscheidung des Landgerichts (LG) Düsseldorf zu „Made in Germany“ in vollem Umfang beigepflichtet. Als „produziert in Deutschland“ dürfe nur Ware gekennzeichnet werden, die maßgeblich in Deutschland hergestellt bzw. deren wertbestimmende Eigenschaften nach Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise aus deutscher Produktion stammen.
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