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EU-Parlament vereinheitlicht Regelungen zum Onlinekauf

Das EU-Parlament hat am 23. Juni 2011 die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet, die u.a. das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen europaweit vereinheitlicht. Bis Mitte 2013 müssen die neuen Regelungen in nationales Recht umgesetzt werden.

In Deutschlang gilt bislang für den Verbraucher bei dem Abschluss von Fernabsatzverträgen eine Frist von 14 Tagen zur Ausübung des Widerrufsrechts, in anderen EU-Ländern gibt es z.T. kürzere oder längere Fristen.

Künftig wird die Widerrufsfrist in ganz Europa auf 14 Tage vereinheitlicht. In den Fällen, in denen der Verbraucher über das Widerrufsrecht nicht belehrt wird, soll eine Widerrufsfrist von einem Jahr gelten. Darüber hinaus soll in Zukunft – unabhängig von dem Wert der Ware – stets der Verbraucher die Rücksendekosten der Waren tragen, wenn er vom Händler über diese Rechtsfolge informiert wurde.


Ansprechpartner:
Ass. iur. Stefan Gelzer
Tel.: 0385 5103-514
E-Mail: gelzer@schwerin.ihk.de

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