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Seit dem 1. Januar 1999 gilt die neue Insolvenzordnung. Sie stellt den Unternehmer sowohl als Gläubiger als auch als Schuldner vor eine neue Situation. Informationen hierzu erhalten Sie bei der Rechtsabteilung der IHK zu Schwerin.

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Informationen zum Insolvenzrecht

Überschuldungsbegriff gilt bis 31.12.2013
Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung


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