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Recht und Steuern
Seit dem 1. Januar 1999 gilt die neue Insolvenzordnung. Sie stellt den Unternehmer sowohl als Gläubiger als auch als Schuldner vor eine neue Situation. Informationen hierzu erhalten Sie bei der Rechtsabteilung der IHK zu Schwerin.

Dokumente

Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen verbessert.

Überschuldungsbegriff gilt bis 31.12.2013
Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung.

Zweite Stufe der Reform des Insolvenzrechts
Bundesministerium legt Gesetzentwurf vor.


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