Überschuldungsbegriff gilt bis 31.12.2013
Der Bundesrat hat am 18.09.2009 den Weg für ein Gesetz zur Änderung zur Insolvenzordnung freigemacht. Die Neuregelung sieht vor, eine ursprünglich bis 31.12.2010 befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs in der Insolvenzordnung um drei Jahre zu verlängern. Damit führt auch nach dem 01.01.2011 eine bilanzielle Überschuldung nicht zur Insolvenz, wenn eine positive Fortführungsprognose besteht. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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