HOME
08.02.2012 Presse | Veranstaltungen | Publikationen/Shop | SiteMap | Wir über uns | Kontakt
Home
IHK-Service
Standortpolitik
Aus- und Weiterbildung
International
Starthilfe und Unternehmensförderung
Innovation und Umwelt
Recht und Steuern
Aktuelles
Allgemeine Rechtsauskünfte
Arbeitsrecht
Gewerberecht
Handels- und Firmenrecht
Streitbeilegung/Schiedsgericht
Insolvenzrecht
Recht der Unternehmensgründung
Sachverständige/Probenehmer
Kammerrecht
Steuern und Finanzen
Wettbewerbsrecht
Börsen
Statistiken
Medien & Kommunikation



IHK Bildungszentrum

Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern

Wirtschaftsjunioren

Recht und Steuern


Kammerrecht

Das Bundeskammergesetz vom 18. Dezember 1956 stellt die Rechtsgrundlage für die Errichtung von Industrie- und Handelskammern dar, das durch das Landeskammergesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 18. Februar 1992 konkretisiert wurde.

 Danach besteht der gesetzliche Auftrag der Industrie- und Handelskammern im wesentlichen aus drei Säulen (§ 1 Bundeskammergesetz):

  Wirtschaftspolitische Interessenvertretung im Kammerbezirk,
    im Bundesland und im Bund
  Durchführung, hoheitlicher, vom Staat speziell übertragener Aufgaben
  Service für die Bezirkswirtschaft.

Dem Land steht dabei die Rechts-, nicht aber die Fachaufsicht zu.

IHK-Zugehörigkeit

Einige Unternehmer fragen sich, warum sie zur IHK gehören, obwohl sie keine entsprechende Beitrittserklärung abgegeben haben. Die Antwort gibt das Bundeskammergesetz. Danach gilt der Grundsatz, dass jedes Unternehmen mit Gewerbeanmeldung bzw. Pflicht zur Gewerbesteuerzahlung Mitglied kraft Gesetz ist (§ 2 Bundeskammergesetz). Einer Erklärung bedarf es nicht. Dadurch ist gewährleistet, dass alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft an der hoheitlichen Selbstverwaltung der Wirtschaft teilhaben und die Verfolgung von Partikularinteressen ausgeschlossen ist.

Die gesetzlichen Bestimmungen werden durch die von der IHK-Vollversammlung (Parlament der Wirtschaft) beschlossenen Satzungen veröffentlicht. Dazu gehören u. a. die IHK-Satzung, die IHK-Wahlordnung, die IHK-Beitragsordnung und IHK-Gebührenordnung, Prüfungsordnungen und die IHK-Sachverständigenordnung.

Publikationsorgan für die IHK-Satzungen ist das Wirtschaftsmagazin der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin "Wirtschaftskompass" das jedem IHK-zugehörigen Unternehmen monatlich kostenfrei zugesendet wird.


  IHK-Recht (Weitere Details)


Ansprechpartner:
Ass. iur. Siegbert Eisenach
Geschäftsbereichsleiter
Recht, Steuern, Zentrale Dienste
Tel.: 0385 5103-502
Fax: 0385 5103-9500
e-mail: eisenach@schwerin.ihk.de

Impressum Druckversion  
suche

 

Deutscher Industrie- und Handelskammertag Die deutschen Auslandshandelskammern Industrie- und Handelskammern