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Übergangsfrist bei der Gelangensbestätigung verlängert
Bisherige Nachweise gelten bis 30.06.2012
Mit einem Schreiben vom 06.02.2012 hat das Bundesministerium der Finanzen die Übergangsfrist bei den Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Umsatzsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen, der sogenannten Gelangensbestätigung, verlängert. Die bisherigen Nachweise können nunmehr bis zum 30.06.2012 verwendet werden.
Ansprechpartnerin:
Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH)
Dipl.-Finanzwirtin (FH) Imke Brandt
Tel.: 0385 5103-521
E-Mail: brandt@schwerin.ihk.de
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