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Realsteuer-Atlas 2012
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Der Realsteuer–Atlas für Westmecklenburg beinhaltet die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die kreisfreie Landeshauptstadt Schwerin. Eine ausführliche Übersicht zeigt die Hebesätze für die Grundsteuer als auch für die Gewerbesteuern der einzelnen Städte und Gemeinden auf.
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Bei der Grund- und Gewerbesteuer handelt es sich um rein kommunale Steuern, was zum einen bedeutet, dass das Aufkommen aus diesen Steuern den Gemeinden zusteht. Zum anderen können die Gemeinden die Höhe der Hebesätze für die Steuern jährlich neu festlegen. Aus diesem Grunde stellen die Gewerbe- und Grundsteuer einen wichtigen Standortfaktor insbesondere hinsichtlich der Ansiedlungspolitik dar. Nicht zuletzt verwenden Existenzgründer und auch bereits etablierte Unternehmen diese Werte für ihre originäre Standortentscheidung.
Gewerbesteuer
Grundsätzlich ist jeder im Inland ansässige stehende Gewerbebetrieb verpflichtet, Gewerbesteuer auf seinen Gewerbeertrag abzuführen. Nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) ist ein Gewerbebetrieb jede selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Als ein Gewerbebetrieb zählt nicht die Betätigung als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, die Ausübung eines freien Berufes oder eine andere selbständige Tätigkeit (§ 15 Abs. 2 EStG).
Im Jahr 2012 beträgt der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz für die Region Westmecklenburg 298,06 %. Damit liegt er unter dem Vorjahreswert von
302,58 %. Die Spitzenplätze belegen dabei die Landeshauptstadt Schwerin mit 420 % gefolgt von der Hansestadt Wismar mit 400 % sowie der Gemeinde Hohenkirchen mit 380 % und die Gemeinde Brüel mit 365 %. Alle weiteren Städte und Gemeinden der Region Westmecklenburg haben den Hebesatz auf ≤ 350 % festgelegt. Die Gemeinden Gadebusch, Rögnitz, Dragun, Königsfeld und Gallin sind die Gemeinden, welche die niedrigsten Hebesätze (200-230 %) aufweisen.
Grundsteuer
Die Grundsteuer gehört ebenfalls zu den Realsteuern. Steuerobjekt bei der Grundsteuer ist der Grundbesitz. Dabei werden zwei Steuern unterschieden:
1. Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke)
2. Grundsteuer B (sonstige genutzte Grundstücke).
Den geringsten Hebesatz der Grundsteuer A in Höhe von 200 % haben im Gegensatz zum Jahr 2011 (50) nur noch 44 Gemeinden in Westmecklenburg. Der höchste Hebesatz liegt auch in diesem Jahr bei 350 % und wird von 10 Gemeinden erhoben.
Bei dem Hebesatz der Grundsteuer B ist Schwerin wieder Spitzenreiter (550 %) und auch die Gemeinde Steesow hat mit 280 % wieder den geringsten Hebesatz.
Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Realsteuer-Atlas 2012.
Realsteuer-Atlas (PDF oder kostenfrei bestellen)
Ansprechpartnerin:
Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH)
Dipl.-Finanzwirtin (FH) Imke Brandt
Tel: 0385 5103-521
E-Mail: brandt@schwerin.ihk.de
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