Schiedsgerichtsbarkeit Die Schiedsgerichtsbarkeit hat die Aufgabe, Streitigkeiten nach einer von den Parteien getroffenen Schiedsvereinbarung unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges durch ein Schiedsgericht zu entscheiden.
Schlichtungsverfahren Die IHK zu Schwerin bietet kostenlos Schlichtungsmöglichkeiten bei Streitigkeiten zwischen Gewerbetreibenden an. Dabei führt sie keine Rechtsberatung durch und übernimmt auch nicht die Wahrung der Interessen einer Partei.