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Schlichtungsverfahren

Die IHK zu Schwerin bietet kostenlos Schlichtungsmöglichkeiten bei Streitigkeiten zwischen Gewerbetreibenden an. Dabei führt sie keine Rechtsberatung durch und übernimmt auch nicht die Wahrung der Interessen einer Partei.

Verfahrensablauf:

  • Eingang der Beschwerde (schriftlich) bei der IHK (weil keine Einigung der Parteien untereinander erfolgt ist)

  • Schreiben der IHK an die andere Partei mit der Bitte um Stellungnahme zur beiliegenden Beschwerde; Benachrichtigung über diesen Vorgang an den Beschwerdeführer
    Geht eine Stellungnahme des Beschwerdegegners bei der IHK ein, wird sie an die Gegenpartei gesendet.

  • Die IHK bittet beide Parteien auf freiwilliger Basis zu einem Schlichtungsgespräch in den hauseigenen Räumlichkeiten. Das Schlichtungsgespräch ist kostenlos und an eine bestimmte Form nicht gebunden. Zeugen können mitgebracht und Urkunden vorgelegt werden.

  • Ergebnisse
    keine Schlichtung: weiteres Vorgehen bleibt den Parteien überlassen
    Schlichtung: Lösung bzw. Beendigung der Streitigkeit wird festgelegt (Vergleich wird protokolliert und von den Partnern unterzeichnet)


Ansprechpartner:
Ass. iur. Katrin Kummer
Tel.: 0385 5103-516
e-mail: kummer@schwerin.ihk.de

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