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Konsultation über alternative Verfahren zur Streitbeilegung eingeleitet

Am 18.01.2011 hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation über alternative Verfahren zur Streitbeilegung (ADR-Verfahren) eingeleitet.

Ziel der Kommission ist es, dass Verbraucher bei Streitfällen mit Gewerbetreibenden problemloser, schneller und kostengünstiger zu ihrem Recht kommen. Hierdurch soll das Vertrauen der Verbraucher in den Binnenmarkt weiter gestärkt werden. Außerdem sollen die nationalen Gerichte entlastet werden. Zwar soll es europaweit schon heute mindestens 750 verschiedene ADR-Systeme geben. In bestimmten Marktbereichen würden aber ADRVerfahren vollständig fehlen.

Außerdem bestünde ein Mangel an Bewusstsein und Transparenz. Die Kommission gibt an, dass 40 % der Einzelhändler keine ADR-Verfahren kennen und im Jahr 2009 lediglich 9 % der europäischen Händler tatsächlich ein ADR-Verfahren angewendet hatten. Einen Teil des Problems sieht die Kommission darin, dass der weit überwiegende Teil der alternativen Streitbeilegung auf freiwilliger Basis funktioniert.

Nur ein kleiner Teil der Gewerbetreibenden sei Mitglied eines selbstverpflichtenden Systems. Der den Verbrauchern hierdurch entstehende Schaden sei erheblich. Der Betrag belaufe sich schätzungsweise auf rund 0,3 % des europäischen BIP. Die Ergebnisse der Konsultation sollen in einen Rechtsakt einfließen, den die Kommission im November dieses Jahres als Vorschlag vorlegen möchte.


Quelle: DIHK Inforecht 02/2011


Ansprechpartnerin:
Ass. iur. Katrin Kummer
Tel.: 0385 5103-516
E-Mail: kummer@schwerin.ihk.de

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