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Neues BGH-Urteil zum UWG
Der BGH hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem es inhaltlich um eine Zeitungsanzeige eines Lebensmitteldiscounters ging, der eine Buttersorte bewarb, ohne allerdings bei diesem preisreduzierten Artikel darauf hinzuweisen, dass dieser Artikel aufgrund begrenzter Vorratsmenge bereits am ersten Angebotstag ausverkauft sein kann. Am 10.02.2011 entschied der BGH, dass nicht die unzulängliche Bevorratung der beworbenen Ware, sondern die unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung unlauter sei und damit ein Verstoß gegen Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG vorläge.
Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Ansprechpartner:
Ass. iur. Stefan Gelzer
Tel.: 0385 5103-514
e-mail: gelzer@schwerin.ihk.de
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