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Bäderverkaufsverordnung Mecklenburg-Vorpommern
Seit dem 1. August 2010 gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Bäderverkaufsverordnung. Sie basiert auf § 10 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern und wurde im Amtsblatt bekannt gegeben.
Die Verordnung regelt die Möglichkeiten zur Ladenöffnung in Kur- und Erholungsorten, touristischen Schwerpunktgebieten und den Innenstädten von Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg sowie der Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund.
Die Ladenöffnungszeiten beschränken sich an Sonntagen auf die Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr. In 96 Orten und Ortsteilen können Geschäfte zwischen dem letzten Sonntag im März und Ende Oktober mit Ausnahme der Feiertage öffnen. Baumärkte, Möbel- und Autohäuser bleiben sonntags landesweit geschlossen. In den Kur- und Erholungsorten sowie den touristischen Schwerpunktgebieten laut Anlage der Verordnung sind die Sortimente zudem auf den regional typischen touristischen Bedarf eingeschränkt. Der Verkauf von sogenannter weißer und brauner Ware, also Hausgeräte, Kühlschränke oder Hifi-Technik und TV-Geräte ist ausgeschlossen. Desgleichen können Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1.500 Quadratmetern nicht von der Regelung profitieren.
Die Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund können bis zu 20 Sonntage im Jahr, die Zentren der anderen kreisfreien Städte bis zu 10 Sonntage öffnen. Der gewerbliche Verkauf darf dort aber höchstens an zwei aufeinander folgenden Sonntagen durchgeführt werden.
Bäderverkaufsverordnung
(10 S., PDF 140 KB, Stand: 13. Juli 2010)
Gesetz zur Neuregelung der Ladenöffnungszeiten
(6 S., PDF 44 KB, Stand: 18. Juni 2007)
Ansprechpartner:
Angela Preuß
Geschäftsbereichsleiterin
Standortpolitik, International
Tel. 0385 5103-201
E-Mail: preuss@schwerin.ihk.de
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